ePA – die elektronische Patientenakte – eine Information für unsere Patienten

Vor- und Nachteile der ePA

Ab 15. Januar 2025 wird die ePA (Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte) ein­ge­führt, und zwar auto­ma­tisch für alle Kas­sen­pa­ti­en­ten, es sei denn, Sie wider­spre­chen aktiv. Sicher fra­gen Sie sich auch: Soll ich wider­spre­chen?

Die­ser Bei­trag soll Ihnen eine Ent­schei­dungs­hilfe geben.

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Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach: “…dass bis­her ein sol­ches Sys­tem noch nie gehackt wer­den konnte.”

Lei­der ist das gelogen!

Vor­teile

Nach­teile

Schnel­ler Zugriff auf die Gesund­heits­da­ten, z. B. Medi­ka­men­ten­plan, Kran­ken­haus­be­richte, alle Rezept-Verordnungen

1) Zur Zeit ist der Zugriff nicht sicher (CCC „Chaos Com­pu­ter Club“ hat die ePA in nur einer Stunde gehackt! s.u.).

2) erheb­li­cher Mehr­auf­wand für Arztpraxen

Elek­tro­ni­scher Impf­pass: alle Imp­fun­gen (und Nicht­imp­fun­gen) in Übersicht

Für jeden der Zugriff hat, wird ersicht­lich, ob Sie z.B. gegen Corona geimpft sind oder nicht

Vor­er­kran­kun­gen (auch psy­chi­sche Erkran­kun­gen, Krebs­er­kran­kung etc.) sind ersicht­lich und kön­nen bes­ser berück­sich­tigt werden

Infor­ma­tio­nen sind auch für Lebens­ver­si­che­run­gen etc. inter­es­sant. Ähn­li­che Daten­er­fas­sungs­sys­teme wur­den bereits in ande­ren Län­dern gehackt (Finn­land 2019, Irland 2020, Aus­tra­lien 2022)

Redu­zie­rung von Medi­ka­men­ten­in­ter­ak­tio­nen und Unverträglichkeiten

Aber auch, wel­che Medi­ka­mente sie neh­men (Psy­cho­phar­maka, Sucht­mit­tel etc.) wird angezeigt

Ver­bes­se­rung der For­schung: Daten wer­den für For­schungs­zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt : For­schungs­da­ten­zen­trum (FDZ) des BfArM

Per­sön­li­che Daten wer­den wei­ter­ge­ge­ben, ohne dass Sie dar­auf Ein­fluss haben

Zugriff mit­tels App vom Smart­phone aus und Ver­wal­tung der eige­nen Daten

Natür­lich nur, wenn Sie zur Smart­phone-Gene­ra­tion gehö­ren, ansons­ten: Pech gehabt!

Wider­spruch gegen die Daten­samm­lung ist möglich

Muss aber aktiv erfol­gen („Opt out“)

CCC Chaos Computer Club erklärt ePA

Aus­führ­li­cher Vor­trag des Arz­tes Dr. med. Ste­fan Streit, Haus­arzt aus Köln-Mühl­heim (CCC Chaos Com­pu­ter Club)

Thema: elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte (ePA) Made in Ger­many – Digi­ta­li­sie­rung in der Medi­zin 2024)

Dr. med. Ste­fan Streit, Haus­arzt aus Köln-Mühlheim

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CCC Chaos Computer Club (27.12.2024) zur ePA

Ganz aktu­ell: Hier wer­den die Funk­tion der ePA und die Gefah­ren ver­ständ­lich erklärt: (wird noch dem­nächst als bear­bei­te­tes Video gela­den, sehr aktu­ell: 27.12.2024, daher noch “unvoll­kom­men”)

Vor­trag beginnt bei ca. Minute 17 

Sicherheitsbedenken zur ePA

Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte – ePA – Bedeu­tung & Risi­ken
Xaver Phil­ipp Schle­sin­ger (4.12.24): Aus­zug daraus:

…Bei­spiele bei denen uner­laubt auf gespei­cherte Daten zuge­grif­fen wurde.

In Finn­land bis März 2019 fand ein Angriff auf das hie­sige Psy­cho­the­ra­pie­da­ten­sys­tem statt. Hier­bei wur­den ver­trau­li­che Noti­zen aus Psy­cho­the­ra­pie­sit­zun­gen von zehn­tau­sen­den Patien­ten gestoh­len. Pati­en­ten haben Infol­ge­des­sen davon berich­tet, direkt von den Hackern per E‑Mail erpresst wor­den zu sein. [4]

In Irland im Mai 2021 fand ein Angriff das hie­sige Gesund­heits­da­ten­sys­tems statt. Hier­bei wurde die IT-Infra­struk­tur gestört und die Gesund­heits­da­ten durch die Angrei­fer ver­schlüs­selt. Infol­ge­des­sen ging der Zugang zu den Gesund­heits­da­ten zunächst ver­lo­ren und bis zu 80% der Pati­en­ten­ter­mine fie­len aus. Die Wie­der­her­stel­lung der Gesund­heits­da­ten und der IT-Infra­struk­tur dau­erte etwa vier Monate und kos­tete min­des­tens 500 Mio Euro. Nach­dem der Erpres­sungs­ver­such schei­terte haben die Angrei­fer 700 GB unver­schlüs­sel­ter Gesund­heits­da­ten ver­öf­fent­licht. [5] [6] [7] [8]

In Aus­tra­lien im Novem­ber 2022 fand ein Angriff auf die IT-Infra­struk­tur einer hie­sige Kran­ken­ver­si­che­rung statt. Die Angrei­fer haben die Ver­si­che­rung mit den gestoh­le­nen Daten erpresst. Nach­dem diese Erpres­sung geschei­tert ist wur­den unver­schlüs­selte Gesund­heits­da­ten von 9,7 Mil­lio­nen Ver­si­cher­ten ver­öf­fent­licht. Dar­un­ter waren Namen, Geburts­da­ten, Adres­sen, Pass­num­mern und Infor­ma­tio­nen zu medi­zi­ni­schen Befun­den sowie The­ra­pien der Betrof­fe­nen. [9]

Ärzte für indi­vi­du­elle Impf­ent­schei­dung / Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte: Auf dem Weg zum glä­ser­nen Patienten

Aus­zug daraus:

..Dass behan­delnde Akteure ein Zugriffs­recht auf die medi­zi­ni­schen Daten haben sol­len, erscheint noch halb­wegs nach­voll­zieh­bar, wobei diese Liste schon bedenk­lich lang ist: Ärzte, Zahn­ärzte, Apo­the­ker sowohl selbst als auch ihre Mit­ar­bei­ter inklu­sive Azu­bis, außer­dem Pfle­ge­kräfte, Mit­ar­bei­ter des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes, Not­fall­sa­ni­tä­ter, Betriebsärzte.

Das Zugriffs­recht beträgt je nach Rele­vanz bis zu 90 Tage nach Ein­ste­cken der Gesund­heits­karte durch den Pati­en­ten beim jewei­li­gen The­ra­peu­ten bzw. bei einer Ein­rich­tung. Sie alle sehen dann nicht nur jene Infor­ma­tio­nen, die für ihre The­ra­pie unmit­tel­bar rele­vant sind, son­dern haben Ein­blick in die gesamte Krank­heits­ge­schichte und alle Daten des Patienten.

Dies betrifft auch den Impf­sta­tus des Pati­en­ten. Sämt­li­che durch­ge­führ­ten Imp­fun­gen wer­den digi­tal erfasst – und damit auch die Imp­fun­gen sofort iden­ti­fi­zier­bar, die nicht durch­ge­führt wor­den sind.…

Denn die in der ePA gespei­cher­ten Daten gehen auto­ma­tisch auch zur „Sekun­där­nut­zung“ an das „For­schungs­da­ten­zen­trum Gesund­heit“ (FDZ Gesund­heit). Und hier wird es inter­es­sant: Die­ses staat­li­che Zen­trum (ange­sie­delt beim Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­dukte BfArM) gewährt auf Antrag allen Akteu­ren mit „berech­tig­ten“ Inter­es­sen Zugriff auf die Daten. …

Ein sol­ches berech­tig­tes Inter­esse kann z. B. die Stu­die eines Phar­ma­her­stel­lers sein. Für ihn ist so ein rie­si­ges Daten­re­ser­voir eine Gold­grube. In der Pra­xis tre­ten heut­zu­tage regel­mä­ßig andere, von der Phar­ma­in­dus­trie beauf­tragte Insti­tu­tio­nen wie z. B. Uni­ver­si­tä­ten auf, um Infor­ma­tio­nen und Daten für Stu­di­en­zwe­cke zu erhalten. …

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) ver­sucht, Daten­schutz-Beden­ken damit zu ent­kräf­ten, dass ein Rück­schluss von den Daten auf die Per­son nicht mög­lich sei. Das ist aller­dings nicht kor­rekt: Die Daten wer­den nicht anony­mi­siert, son­dern ledig­lich „pseud­ony­mi­siert“. Warum ist die­ser Unter­schied so wichtig?

Bei der Anony­mi­sie­rung wer­den alle Daten­be­stand­teile, die eine Zuord­nung zu einer Per­son ermög­li­chen, gelöscht (also Name, Anschrift etc.). Es gibt nach einer Löschung keine Mög­lich­keit mehr, diese rück­gän­gig zu machen – Anony­mi­sie­rung ist eine Einbahnstraße.

Pseud­ony­mi­sie­rung dage­gen bedeu­tet, dass die bei­den Daten­be­stand­teile (die rei­nen medi­zi­ni­schen Roh­da­ten und die Iden­ti­täts­merk­male) getrennt wer­den. Es wird eine Kenn­zif­fer ver­ge­ben (ID), mit der beide Bestand­teile gekenn­zeich­net wer­den. Wer nur Zugriff auf die eine Daten­bank mit den Roh­da­ten hat, kann die Per­son nicht iden­ti­fi­zie­ren. Wer aber auch auf die zweite Daten­bank Zugriff hat, kann sehr leicht anhand der ID fest­stel­len, wel­che Roh­da­ten zu wel­cher Per­son gehö­ren. Der Pro­zess der Pseud­ony­mi­sie­rung ist also reversibel.

Weitere interessante Links

HEISE:  Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte 3.0: Ver­si­cherte wis­sen nicht, was auf sie zukommt. Aus­zug daraus: 

Unab­hän­gig­keit der Ärzte
Die Schwei­ge­pflicht ist laut dem Vor­sit­zen­den der Freien Ärz­te­schaft, Wie­land Diet­rich, die “Basis eines unver­zicht­bar not­wen­di­gen Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses zwi­schen Arzt und Pati­ent”. Dafür brau­che es “fach­li­che und mög­lichst auch orga­ni­sa­to­ri­sche Unab­hän­gig­keit von Ärz­tin­nen und Ärz­ten”. Diese Unab­hän­gig­keit werde zuneh­mend bedroht. Die neuen Rege­lun­gen mit der ePA 3.0 bedro­hen laut Lüder die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht, “die seit 2500 Jah­ren als Grund­lage des Arzt-Pati­en­ten-Ver­hält­nis­ses gilt”.

Ich will Widerspruch einlegen!

ePA 2025

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