Corona|Covid19 – Die Aufarbeitung beginnt

Die Corona-Aufarbeitung beginnt

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Wolfgang Kubicki zu Gesundheitsminister Lauterbach

Hoffnung für alle Post-Vac-Geschädigten

End­lich begin­nen auch an den Uni­ver­si­tä­ten wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen, um Nut­zen und Scha­den der Corona-Maß­nah­men – ins­be­son­dere, was die mRNA-“Impfung” angeht – zu analysieren.

Ganz aktu­ell auch der Vor­trag an der Uni­ver­si­tät Koblenz

Auszug aus dem Vortrag von Dr. R. Rockenfeller

NEUER SKANDAL: Uni­ver­si­tät Koblenz berich­tet: BioNTech kannte, dass Imp­fung 25-fach höhere gesund­heit­li­che Schä­den im Ver­hält­nis zum SARS-CoV2-Virus verursachte.

Dies ist so bri­sant, dass jetzt auch juris­ti­sche Schritte fol­gen werden

Aus­zug: (Rechts­an­walt Tobias Ulbrich)

…Der Vor­trag endete jedoch mit dem HAMMER, dass nach der BioNTech Stu­die mit den deut­lich über 40.000 Pro­ban­den nach der Imp­fung 25-fach höhere schwere gesund­heit­li­che Schä­den in der geimpf­ten Gruppe zu ver­zeich­nen war als durch die Infek­tion mit dem Virus.

Wer sol­che Daten als Her­stel­ler einer Vak­zine prä­sen­tiert, der weiß ab Aus­wer­tung der Daten, dass sein Stoff nur Scha­den, aber kei­nen Nut­zen brin­gen wird.

Auf­grund der posi­ti­ven Kennt­nis von BioNTech und der Tat­sa­che, dass der Stoff mit der Kennt­nis den­noch in den Markt gebracht wurde, muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass BioNTech min­des­tens alle gesund­heit­li­chen Schä­den aller Geimpf­ten bil­li­gend in Kauf nahm. Der Jurist nennt den beding­ten Vorsatz. …

Der Vor­gang ist defi­ni­tiv etwas für die Staats­an­walt­schaft Darm­stadt in Bezug auf das PEI. Hier ist von Amts wegen zu ermit­teln, da Mil­lio­nen welt­weit in Kennt­nis die­ser Behörde zu Scha­den kamen. Ganz Europa blickt nun dar­auf, was die Staats­an­walt­schaft Darm­stadt macht.

Der Vor­gang ist aber etwas für die Staats­an­walt­schaft Mainz, da auch BioNTech von der Scha­dens­träch­tig­keit wusste und das Pro­dukt in die­ser Kennt­nis in den Markt brachte. Auch da mag jeder ein­mal nach­se­hen, was die Staats­an­walt­schaft Mainz so veranstaltet.

Das erklärt übri­gens auch, warum BioNTech als ein­zi­ger Her­stel­ler auch eine Haf­tungs­frei­stel­lungs­ver­ein­ba­rung von der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land für Vor­satz haben wollte. Nur in deren APA – Ver­trag ist auch die Frei­stel­lung für Vor­satz zu finden.

Alle ande­ren Her­stel­ler haben diese Frei­stel­lung für Vor­satz nicht begehrt. Nach den Zah­len von Dr. Rocken­fel­ler hat­ten es auch die ande­ren Her­stel­ler nicht nötig, da sie ent­we­der gleich viel Scha­den anrich­te­ten wie das Virus oder tat­säch­lich bes­ser waren.

Jetzt ist aber über­deut­lich dass sowohl die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­tre­ten durch das prü­fen­den PEI und der Her­stel­ler BioNTech die Scha­dens­träch­tig­keit beide kann­ten und mut­maß­lich aus purer Gewinn­sucht ein untaug­li­ches und scha­dens­stif­ten­des Pro­dukt in vol­ler Kennt­nis in den Markt brachten.

.…

Da nun auch bekann­ter­ma­ßen nur 15% der Char­gen scha­dens­träch­tig waren geht der Betrug noch viel wei­ter. Kei­nes­falls kann und darf bei der 25-fachen Scha­dens­träch­tig­keit im Ver­hält­nis zum Virus auf die Bevöl­ke­rung aus­ge­rollt wer­den. Es steht zu ver­mu­ten, dass 85 Pro­zent der aus­ge­lie­fer­ten Fläsch­chen nur mit Pla­ce­bo­lö­sun­gen ver­se­hen waren, weil ansons­ten der gesund­heit­li­che Scha­den in der Bevöl­ke­rung noch viel höher aus­ge­fal­len wäre.