Corona-Management in unserer Praxis

Portrait Dr. Karsten Karad

Dr. med. Karsten Karad

Infos und Tipps zu medizinischen u.a. Themen

Übersicht - Inhalt

Unser CORONA / Covid-19 – Praxis-Management

Die Anga­ben sind nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen erstellt wor­den. Aller­dings kom­men fast täg­lich Ände­run­gen, so dass wir keine Gewähr­leis­tung für die voll­stän­dige Rich­tig­keit über­neh­men können.

Allgemeines:

Wir set­zen die bestehen­den Corona-Rege­lun­gen und Bestim­mun­gen wie folgt um:

  • Mas­ken­pflicht (Mund-Nasen-Schutz­maske) in der gesam­ten Praxis
  • Abstands­re­ge­lung (Anmel­dung und War­te­zim­mer mit Abstandsregelung)
  • Hän­de­des­in­fek­tion (Kon­takt­los-Des­in­fek­tion am Eingang)
  • Infek­ti­ons-Sprech­stunde zur Tren­nung der Patientenströme

CORONA-Test:

Wir füh­ren in unse­rer Pra­xis den Abstrich-Test zur PCR-Ana­lyse durch. Das Test­ergeb­nis liegt in der Regel nach zwei Tagen vor.

Einen Schnell­test füh­ren wir als Selbst­zah­ler­leis­tung durch. Erkun­di­gen Sie sich gerne bei unse­rem Praxisteam.

Fallbeispiele:

Sie haben Symptome, die evtl. auf eine Corona-Infektion hinweisen: Fieber, Husten, Geschmackssinn-Veränderungen

Kom­men Sie nicht spon­tan in die Pra­xis!

Rufen Sie bitte in der Pra­xis an.

Wir haben extra eine „Infek­ti­ons-Sprech­stunde“ ein­ge­rich­tet.

  • An der Anmel­dung sagen Sie bitte, dass Sie zur Infek­ti­ons­sprech­stunde kom­men, set­zen Sie sich bitte nicht ins Wartezimmer
  • Wir haben dafür Räume reser­viert. Hier erfolgt die Unter­su­chung und ggf. der Abstrich auf Corona.
  • Nach Ver­sor­gung mit Medi­ka­men­ten etc. bege­ben Sie sich bitte in häus­li­che Qua­ran­täne. Bei posi­ti­vem Abstrich­ergeb­nis erfolgt eine Mit­tei­lung ans Gesund­heits­amt, von dort wer­den Sie auch tele­fo­nisch informiert

Sie sind Kontaktperson (Warn-App, oder Angehöriger/Lebensgemeinschaft mit einem positiv Getesteten) und das Gesundheitsamt hat Quarantäne verhängt

Kom­men Sie nicht spon­tan in die Pra­xis!

Rufen Sie bitte in der Pra­xis an.

Eine Tes­tung der Kon­takt­per­so­nen ist nicht zwin­gend vor­ge­schrie­ben.
Falls dies von Ihnen gewünscht wird, pla­nen wir sie in unse­rer „Infek­ti­ons-Sprech­stunde“ ein.

Wir haben extra eine „Infek­ti­ons-Sprech­stunde“ ein­ge­rich­tet.

  • An der Anmel­dung sagen Sie bitte, dass Sie zur Infek­ti­ons­sprech­stunde kom­men, set­zen Sie sich bitte nicht ins Wartezimmer
  • Wir haben dafür Räume reser­viert. Hier erfolgt die Unter­su­chung und ggf. der Abstrich auf Corona.
  • Nach Ver­sor­gung mit Medi­ka­men­ten etc. bege­ben Sie sich bitte in häus­li­che Qua­ran­täne. Bei posi­ti­vem Abstrich­ergeb­nis erfolgt eine Mit­tei­lung ans Gesund­heits­amt, von dort wer­den Sie auch tele­fo­nisch informiert

Kom­men Sie nicht spon­tan in die Pra­xis! Rufen Sie bitte in der Pra­xis an.

Ich muss in Quarantäne. Was ist mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? Die Quarantäne-Bestimmung wird wirksam, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet. 

Wenn die Qua­ran­täne besteht, und sie keine Sym­ptome haben, dür­fen wir auch keine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung aus­stel­len. Dies gilt sowohl für den posi­tiv Getes­te­ten wie auch für die Angehörigen.

Wen­den Sie sich ans Gesund­heits­amt; dies ist ver­pflich­tet, Ihnen eine Beschei­ni­gung über die Dauer der Qua­ran­tä­ne­zeit aus­zu­stel­len, die Sie dem Arbeit­ge­ber vor­le­gen kön­nen. Sie ist gleich­wer­tig wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Reiserückkehrer nach Auslandsaufenthalt: Rückreise aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands [Aktuelle Bestimmungen bitte erfragen] 

Die Rege­lung für Rei­se­rück­keh­rer wurde aus­ge­setzt. Rou­ti­ne­tes­tun­gen fin­den nicht mehr statt.

Lehrer, Erzieher: Beschäftigte in Schulen, Kindertagesstätten etc.. Gemäß der Landesregelung NRW (hier auf die aktuelle Version achten) 

Kom­men Sie nach Ter­min­ver­ein­ba­rung in unsere Praxis

Brin­gen Sie bitte das ent­spre­chende For­mu­lar von der Schul­be­hörde bzw. Arbeit­ge­ber zur Tes­tung mit

Bei posi­ti­vem Ergeb­nis wer­den Sie durch uns bzw. durch das Gesund­heits­amt informiert

Testung auf eigenen Wunsch oder zum Nachweis für eine Urlaubsreise (Bei Beherbergungseinschränkungen);
zu beachten: Selbstzahlerleistung

Es besteht kein Anspruch auf Tes­tung. Für unsere Pati­en­ten bie­ten wir dies als Ser­vice-Leis­tung an.

Für Pati­en­ten, die woan­ders in haus­ärzt­li­cher Behand­lung sind, kön­nen wir dies aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den nicht anbieten

Die Tes­tung erfolgt auf eigene Kos­ten, und zwar für

den Abstrich/PCR-Test auf Covid 19: ca. 85,- Euro (ca. 65 Euro Labor, ca. 20 Euro für den Abstrich bei uns)

Anti­kör­per­test, erfor­dert eine Blut­ent­nahme (weist nach, ob Anti­kör­per gegen Covid-19 gebil­det wur­den, d. h. ob man schon ein­mal eine Infek­tion durch­ge­macht hat): ca. 30,- Euro

Schnell­test: Ergeb­nis liegt nach 15 Minu­ten vor. Kos­ten: ca. 30,- Euro

Linkliste:

Weitere Beiträge zum Thema

Anfrage

Herr Dok­tor, ich habe eine Frage ? ? ? Zurück zur Über­sicht Sei­ten­an­fang Home­page GHSL

Weiterlesen »

Impfstart gelungen!

Vori­ger Nächs­ter Der Impf­start wahr ein vol­ler Erfolg! In der Woche nach Ostern haben wir erst­ma­lig in den Pra­xen Impf­stoff erhal­ten. Wir haben die Praxisorganisation

Weiterlesen »

Gründung eines homöopathischen Arbeitskreises

Für inter­es­sierte Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen Vor kur­zem habe ich ein wei­te­res Homöo­­pa­­thie-Semi­­nar zum Thema Sym­pto­men­le­xi­kon von S. Hah­ne­mann mit­ge­macht. Es war sehr inten­siv und brachte

Weiterlesen »