Aktuelle Corona-Bestimmungen NRW (Stand 06.05.2022)
[Dr. Karsten Karad, Stand: 06.05.2022]
Unbedingt beachten: Alle Angaben ohne Gewähr!
Am 19.03.2022 traten nun endlich die längst überfälligen Lockerungen in Kraft.
Leider enttäuschend: NRW (Minister Karl-Josef Laumann) will die Maßnahmen weiter so umfangreich wie eben möglich weiterlaufen lassen: Erneut hat er die Maßnahmen – soweit ihm das von den Gesetzesvorgaben her noch möglich war – verlängert bis zum 27.05.2022.
Zusammenfassung / Überblick (Regelung ab 04.05.22)
Wesentlichste Änderung:
- der Nachweis des Impfstatus (Handy-App) entfällt komplett, ist also nicht mehr zulässig, auch nicht nach “Hausrecht”
- Maskenpflicht gilt noch:
- 1. in Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens:
Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, REHA-Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten - 2. in öffentlich Verkehrsmitteln
- im Rahmen der Hausrechtregelung: z. B., wenn der Inhaber eines Geschäftes dies anordnet
- 1. in Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens:
- Testpflicht: nur noch in bestimmten Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Mein Tipp:
Machen Sie mal einen Ausflug nach Holland, Belgien, Dänemark oder irgendein anderers Land, wenn Sie mal ohne Maske einkaufen oder Essen gehen wollen!